20.01.2021 | ERP-TIPP #2 Lohnabzüge 2021 Die erste Lohnabrechnung im neuen Jahr steht bevor und davor müssen stets die Abzüge für die Sozialversicherungen aufs neue geprüft und allenfalls angepasst werden. Dies trifft für 2021 vor allem bei der AHV/ALV/IV/EO von insgesamt 5.275% auf neu 5.3% zu. Jedoch können auch BVG, Kranken- und Unfalltaggeld oder branchenspezifische Abzüge davon betroffen sein.
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