20.01.2024 | ERP-TIPP #74 Anpassung Lohnarten 2024 Auch in diesem Jahr müssen vor der ersten Lohnabrechnung unbedingt die Lohnarten geprüft und ggf. angepasst werden. "Lohnarten" im Allgemeinen deswegen, da nicht nur Abzüge, sondern auch Zulagen durch beispielsweise Lohnerhöhungen betroffen sein können. Für das Jahr 2024 fallen im Unterschied zu den Vorjahren keine Anpassungen der gesetzlichen Abzüge von AHV und ALV an. Allenfalls ergeben sich Änderungen beim BVG und ggf. Kranken- sowie Unfallversicherungen.
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