20.01.2023 | ERP-TIPP #50 Anpassung Lohnarten 2023 Auch in diesem Jahr müssen vor der ersten Lohnabrechnung unbedingt die Lohnarten geprüft und ggf. angepasst werden. "Lohnarten" im Allgemeinen deswegen, da nicht nur Abzüge, sondern auch Zulagen durch beispielsweise Lohnerhöhungen betroffen sein können. Konkret für das Jahr 2023 wurde zudem der sogenannte Solidaritätsbeitrag von 0.5% für den ALV2-Abzug ab einer Lohnsumme von 148'200.00 wieder abgeschafft. Dies bedingt eine Anpassung in den Firmendaten, Mitarbeiter oder Lohnart.
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