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20.03.2022

ERP-TIPP #30 Quellensteuer Teil 4: Quellensteuer-Abrechnung


Als letzter Schritt erfolgt nach der Lohn- nun die Quellensteuerabrechnung. Damit werden die Quellensteuerabzüge an die entsprechenden Kantone gemeldet. Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm, kann diese direkt elektronisch übermittelt werden (ELM). Ansonsten stellen die Kantone auch Portale zur manuellen Erfassung oder Formulare zur Verfügung. Im Fall von ELM wird dafür zudem ein Monatsabschluss vorausgesetzt, damit die abgerechneten und gemeldeten Lohndaten kongruent bleiben.






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