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05.12.2021

ERP-TIPP #23 MWST-Abrechnung Teil 3: Saldierung


Als letzten Schritt sollten die jeweiligen Steuerkonten saldiert werden. Dies geschieht je nach Programm automatisch oder manuell. Dabei werden die beiden Vorsteuer- und das Umsatzsteuerkonto auf ein weiteres Konto für Verbindlichkeiten umgebucht und weisen damit wieder den Saldo null auf. Dadurch sind Schuld oder Guthaben gegenüber der ESTV auf einem separaten Konto ersichtlich und die Salden der Konten mit den Ziffern 399, 400 und 405 der MWST-Abrechnung identisch.






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