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20.01.2022

ERP-TIPP #26 Anpassung Lohnarten 2022


Auch in diesem Jahr müssen vor der ersten Lohnabrechnung unbedingt die Lohnarten geprüft und ggf. angepasst werden. "Lohnarten" im Allgemeinen deswegen, da nicht nur Abzüge, sondern auch Zulagen durch beispielsweise Lohnerhöhungen betroffen sein können. Konkret für das Jahr 2022 wurde zudem die pauschale Besteuerung der privaten Benutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8% auf 0.9% erhöht. Dies bedingt eine Anpassung der entsprechenden Lohnart.






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