20.02.2022 | ERP-TIPP #28 Quellensteuer Teil 2: Einrichtung Die Einrichtung der Quellensteuer in einer Lohnsoftware findet an drei Stellen statt: Mandant, Personal, Lohnarten. Im Mandanten werden die Abrechnungsnummern zu den jeweiligen Kantonen hinterlegt. Im Personalstamm werden aus den Anzahl Kindern, der Kirchensteuer und ggf. speziellen Bewilligungen Codes gebildet. Diese Codes greifen später in der Abrechnung auf die kantonalen Tarife zu und errechnen den Abzug. In den Lohnarten wird meist noch definiert, ob diese der Quellensteuer unterliegen.
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