05.03.2022 | ERP-TIPP #29 Quellensteuer Teil 3: Lohnabrechnung Für die Lohnabrechnung sind nun der erwähnte Code und die Höhe der Beträge der quellensteuerpflichtigen Lohnarten aus den Tarifen massgebend. Daraus wird nun automatisch der entsprechende Beitrag berechnet. Dabei wird eine speziell dafür definierte Lohnart verwendet, welche die Quellensteuer mit einem fixen Betrag in Abzug bringt. Es sind somit auch keine manuellen Eingriffe in diesen Prozess nötig, zumal sich der Betrag dieser Lohnart i. d. R. auch nicht ändern lässt.
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